Fortbildungskurs für Gefahrgutfahrer

gemäß 8.2 ADR

Fahrzeugführer, die Gefahrgut ab einer bestimmten Menge auf öffentlichen Straßen transportieren, müssen sich gemäß 8.2 ADR schulen lassen.

Einen Fortbildungskurs benötigen Fahrer, die bereits im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind. Die Gültigkeit dieser Bescheinigung beträgt 5 Jahre gerechnet ab bestandener Prüfung im Basiskurs.

12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung seine Bescheinigung zu verlängern. Die Verlängerung beginnt mit dem Ablaufdatum der vorhandenen Bescheinigung.

Wir als Schulungsträger der EVAG Deutschland GmbH bieten den Fachlehrgang für Gefahrguttransporte an:

Fortbildungsschulung für Gefahrgutfahrer

gemäß 8.2 ADR

Teilnehmerkreis
  • eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung der IHK
Inhaltsübersicht
  • Fortbildung zur Verlängerung der gültigen ADR-Bescheinigung
  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen, Ausrüstung, Aufschriften, Bezettelung, Kennzeichnung
  • Durchführung der Beförderung, Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen, Maßnahmen bei Unfällen
Referenten
  • Fachdozenten
Abschluss
  • Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um 5 Jahre zum Datum der vorhandenen Schulungsbescheinigung (nach bestandener Prüfung)
Teilnahmegebühr
  • 265,00 EUR netto - einschließlich Lehrgangsunterlagen
  • zzgl. 75,00 EUR Prüfungsgebühren (wird von der IHK-Berlin erhoben)
Ort der Schulung
  • Berlin - Colditzstraße 28, Bau 7, 12099 Berlin
Dauer
  • 2 Tage – Freitag 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  • Samstag 08:00 Uhr bis 15:15 Uhr (anschließend Prüfung)
Termine
  • Termine entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

 

Bei Interesse sollten Sie sich umgehend anmelden.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Für Ihre verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte das folgende angehängte Anmeldeformular: