Arbeitssicherheit

Nach dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) hat der Unternehmer, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten (§ 5 ArbSchG).

Unfälle und Erkrankungen von Mitarbeitern beeinträchtigen den sonst geregelten Arbeitsablauf. Fehlzeiten müssen von den übrigen Mitarbeitern aufgefangen werden, was zu Stresssituationen, Überlastung und Hektik führen kann. Es lehrt die Erfahrung, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein wichtiges Element der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Betriebes darstellen.

Unser Angebot

Wir übernehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die gesamte Betreuung gemäß der neuen DGUV Vorschrift 2.

Zur Verminderung Ihres Risikos als Unternehmer und für die Gewährleistung des reibungslosen Ablaufes des Arbeitsprozesses stehen wir Ihnen von der Bestandsaufnahme bis zur Gefährdungsbeurteilung fachtechnisch zur Seite.

  • Bestandsaufnahme: Wir analysieren den Ist-Zustand Ihres Betriebes, ermitteln die Schwachstellen und organisieren den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz.
  • Gefährdungsermittlung: Für die Gefährdungsermittlung ist ein umfangreiches Fachwissen erforderlich. Unsere Sicherheitsfachkräfte führen für Sie kompetent und kostengünstig die Gefährdungsbeurteilung durch, legen die Schutzziele fest und dokumentieren die Ergebnisse, bezogen auf die Tätigkeit und den Arbeitnehmer.
  • Externe Sicherheitsfachkraft: Wir übernehmen als externe Sicherheitsfachkräfte die gesamte Arbeitsschutzorganisation gemäß DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Unternehmen.
  • Verminderung des Unfallaufkommens
  • Vermeidung von Berufskrankheiten
  • Einsparung von Lohnnebenkosten
  • Freisetzung von Ressourcen
  • Impulse für neue Technologien, bezogen auf den Arbeitsschutz

 

Ihr Vorteil ist unser Preis

Die Preise errechnen sich nach geforderten Einsatzzeiten des DGUV Regelwerkes der Berufsgenossenschaften.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.