Erfahrungsaustausch Befähigte Personen für Flüssiggasanlagen
Die „Technischen Regeln Flüssiggas" sind die Grundlage für die ordnungsgemäße Errichtung von Flüssiggasanlagen und geben den Stand der Technik wieder. Sie gelten für die Errichtung, Instandhaltung und Änderung, sowie für die Prüfung von Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden.
Flüssiggasanlagen dürfen nur von solchen Fachbetrieben errichtet, instand gehalten oder geändert werden, die dafür die erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen.
Die ernannten und von Arbeitgebern eingesetzten Befähigten Personen müssen ihre Kenntnisse, z.B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch aktualisieren (TRBS 1203).
- Betriebssicherheitsverordnung / Technische Regel Flüssiggas - TRF
- Befähigte Personen nach TRBS 1203 und zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) / Sachverständige, DGUV Vorschrift 79
- Aufstellung und Prüfung von Druckbehältern, Rohrleitungen für Flüssiggas
- Auswirkung der Druckgeräterichtlinien auf den Betrieb
- Arbeitsblatt G600 / TRGI
- Anforderungen an Rohrleitungen (Nieder- und Mitteldruck)
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Schäden an Druckbehältern und Rohrleitungen / Negativbeispiele
- Teilnahmebestätigung
- 310,00 EUR netto - einschließlich Tagungsgetränke und Mittagsverpflegung
EVAG Deutschland GmbH
Liebermannstraße 202
13088 Berlin
1 Tag - Montag: 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
- 16. Juni 2021
Um ein hohes Qualitätsniveau zu halten schulen wir in unserem Hause max. 12 Teilnehmer pro Lehrgang. Die Teilnehmerzahl ist somit begrenzt. Bei Interesse sollten Sie sich umgehend anmelden. Die Anmeldungen erden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen führen wir dieses Seminar bundesweit auch gerne in Ihrem Haus vor Ort durch.
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