Planung

Planung von Flüssiggasanlagen

Flüssiggasanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, je nach Größe unterliegen sie der BetrSichV oder dem Bundes- Immissionsschutzgesetz. Vor dem Bau einer Anlage und der Inbetriebnahme müssen umfangreiche Erlaubnis - bzw. Genehmigungsanträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden.

Flüssiggasanlagen < 3 Tonnen

Flüssiggasanlagen kleiner 3 Tonnen unterliegen als überwachungsbedürftige Anlagen den Anforderungen der BetrSichV.

Stehen Beschäftigte in Kontakt mit der Anlage, so greifen zusätzliche Anforderungen. Die Gefährdungsbeurteilung sowie das Explosionsschutzdokument auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung sind solche zu erfüllende Forderungen.

Mit unserem Team, bestehend aus erfahrenen ingenieurtechnischen Mitarbeitern, betreuen und unterstützen wir Sie von der Idee bis zur Erlaubniserteilung Ihrer Flüssiggasanlage. Unser qualifiziertes Personal erstellt die Erlaubnissanträge mit allen erforderlichen Zeichnungen und Texten. Wir treten für Sie als Ansprechpartner bei den Behörden auf und können so gezielt und zügig Forderungen umsetzen und die Erlaubnis Ihrer Flüssiggasanlage schnellstmöglich erreichen.

Wünschen Sie noch weitere Informationen, sprechen Sie uns an. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Flüssiggasanlagen > 3 Tonnen

Flüssiggasanlagen größer 3 Tonnen unterliegen dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG).

Größere Anlagen bieten Versorgungssicherheit sowie die Möglichkeit, einen hohen Energiebedarf zuverlässig und stabil zu gewährleisten. Die Beantragung einer Genehmigung erfordert neben den umfangreichen Unterlagen zusätzlich das Vorweisen von Bedienungs- und Betriebsanweisungen, auch Angaben über die Umweltverträglichkeit nach UVPG sind hier ebenso von Belang, wie ein Konzept zur Verhinderung von sicherheitsrelevanten Störungen. Ob als Großlager oder als Bestandteil einer Produktionsanlage, unser Büro mit seinen Mitarbeiter besitzt besonders auf diesem Gebiet des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG umfangreiche Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrung.

Wünschen Sie noch weitere Informationen, sprechen Sie uns an. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

 

Dokumentation nach BetrSichV

Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln. Grundbaustein ist eine Gefährdungsbeurteilung, welche laut Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb überwachungspflichtiger Anlagen zwingend gefordert ist.

Wir erstellen für Sie diese Dokumentation. In der Beurteilung werden alle Arbeitsplätze sowie damit verbundene Tätigkeiten analysiert und die daraus möglichen sich ergebenen Gefährdungen für die Beschäftigten ermittelt.

Gerne klären wir noch offene Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Explosionsschutzdokument

Werden Arbeitsmittel in Bereichen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verwendet, müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 9 Abs. 4 unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Hierzu hat der Arbeitgeber nach § 6 der Gefahrstoffverordnung die Gefährdung durch explosionsfähige Gemische mittels eines Explosionsschutzdokument auszuweisen.

Dazu müssen Bereiche in Ex-Zonen eingeteilt und dargestellt werden (Ex-Zonenplan).

In unserem kompletten Leistungsangebot "Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes" werden in der schriftlichen Dokumentation die gefährdeten Bereiche ausführlich betrachtet und beschrieben sowie in einem Ex-Zonenplan maßstabsgerecht grafisch dargestellt.

Gerne klären wir noch offene Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

 

 

Zeichnungen / Ausbreitungsrechnung

Lageplan / Übersicht

Im Lageplan / Übersicht werden die Behälter auf dem Grundstück positioniert, so dass man eine umfassende Geländeansicht mit dem zukünftigen Standort der Behälter erhält.

Ex-Zonenplan

Wesentlicher Bestandteil des Explosionsschutzdokumentes ist der Ex-Zonenplan. Auf diesem werden die explosionsgefährdeten Bereiche unterteilt und als Ex-Zonen dargestellt. Für den Antrag nach BetrSichV sowie nach BImSchG ist der Ex-Zonenplan unerlässlich.

Lageplan / Wirkbereich

Der Lageplan / Wirkbereich stellt die Reichweite des Schlauches zuzüglich 1 Meter Sicherheitsabstand an der Abgabeeinrichtung (z.B. Zapfsäule) dar.

Fließschema

In einem Fließschema wird die Flüssiggasanlage detailliert dargestellt. Aus diesem Schema können die genauen Komponenten, wie z.B. Behälter, Rohrleitungen, Pumpen, Kompressor und Abfülleinrichtungen ersehen werden.

Feuerwehrplan

In einem Feuerwehrplan werden detaillierte Informationen für die Feuerwehr aufgezeigt. Unter anderem werden die Zugänge der Feuerwehr auf dem Gelände, die Lage der Hydranten und Standorte von eventuell vorhandenen Löschmonitoren aufgezeigt. Ebenso werden auf dem Feuerwehrplan befestigte und unbefestigte Fläche sowie der Bereich mit besonderen Gefahren gekennzeichnet. Des Weiteren wird der Bereich mit einer erhöhten explosionsartiger Atmosphäre und elektrischer Spannung aufgezeigt, um im Gefahrenfall ein schnelles Agieren der Feuerwehr zu ermöglichen.

Behältereinlagerungszeichnung

Behältereinlagerungszeichnungen werden in Betracht gezogen, wenn Behälter unterirdisch gelagert werden. Hierbei wird der Behälter von vorn und im Schnitt abgebildet, um die geplante Position darzustellen.

Ausbreitungsrechnung ( NEU!!! )

Ausbreitungsrechnung nach VDI 3783 Blatt 2 und TRBS 3146 / TRGS 726.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.