Gefahrgutmanagement

Sowohl der Gesetzgeber als auch der Markt reagieren auf die ständig steigenden Anforderungen an den sicheren Transport von Gefahrgütern.

Der Unternehmer ist grundsätzlich verantwortlich für die Beförderung gefährlicher Güter, also auch dafür, dass die Vorschriften beachtet werden. (GGBefG § 9 Abs. 5 (1) GbV §1)
Der Unternehmer hat aber die Möglichkeit, seine Verantwortung zu delegieren und z. B. externe Gefahrgutbeauftragte zu bestellen. (GbV § 1)

Wir entwickeln eine für Sie maßgeschneiderte Gefahrgut-Organisation, die vom einfachen Betriebskurzcheck (GGVSEB-Orientierungsberatung) bis zum Aufbau des vollständigen Gefahrgutmanagements als Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Gefahrguttransport, reicht.

Unser Angebot

  • Orientierungsberatung: Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, ob Ihre vorhandene GGVSEB-Organisation den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die einzelnen Bereiche werden bewertet. Dieser Kurzcheck gibt Ihnen schnell und kostengünstig Rechtssicherheit und zeigt Möglichkeiten auf, Risiken und Kosten zu minimieren.
  • Gefahrgutmanagement: Wir bauen in Ihrem Betrieb das Management auf. Schrittweise werden Sie und Ihre Mitarbeiter an die systematische Gestaltung und Verwaltung der betrieblichen GGVSEB–Organisation herangeführt.
  • Externe Gefahrgutbeauftragte für die Verkehrsträger Straße / Schiene: Wir stellen Ihnen kostengünstig einen externen Gefahrgutbeauftragten zur Verfügung, der die Pflichten und Rechte nach der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) übernimmt.
  • Rechtssicherheit durch fachliche Begleitung
  • Erhöhung der Akzeptanz bei den Behörden
  • Kostensenkung durch optimierte Planung und Vorbereitung
  • Entlastung des Unternehmers


Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.