Sachverständigendienstleistungen


Dipl.-Ing. Kerstin Richter

von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Flüssiggasanlagen
zuständige IHK: IHK zu Berlin

Aktuelle Angebote

  • Erstellung von Sachverständigengutachten
  • Planung und Projektierung von genehmigungs- und erlaubnisbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes- Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung
  • Koordination, Vorabstimmung und Vertretung in der Planung gegenüber der Genehmigungsbehörde
  • Erarbeitung von Sicherheitskonzepten und Störfallanalysen
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
  • Erstellung von Betriebshandbüchern und Betriebsanleitungen
  • Betriebsbetreuung durch externe technische Leiter


Gerne klären wir noch offene Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Störfallverordnung

Die Störfallverordnung besagt, dass Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen, die hinsichtlich ihrer Größe und Lage Gefahren für die Nachbarschaft aufweisen können, einen internen oder externen Störfallbeauftragten bestellen müssen.

Mit unserem externen Störfallbeauftragten erhalten Sie eine professionelle Betreuung. Bei regelmäßigen Fort- und Weiterbildung lässt sich unser Personal schulen, um an Ihrer Seite als kompetenter Ansprechpartner für die Betreuung Ihrer Anlage auftreten zu können.


Gerne klären wir noch offene Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.