Sie sind als Befähigte Person schon viele Jahre tätig und wollen Ihr Wissen auffrischen? Dann sind Sie in unserem Erfahrungsaustausch genau richtig.
Die ernannten und von Arbeitgebern eingesetzten Befähigten Personen müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren, z. B. durch die Teilnahme an Schulungen. Die TRBS 1203 sieht eine Wiederholung spätestens nach fünf Jahren vor.
Die vollständigen Anforderungen der BetrSichV / TRBS 1203 finden Sie unten unter „Seminardetails“.
Seminardetails
Teilnehmerkreis
- Mitarbeiter, die als „befähigte Personen“ beauftragt sind und Prüfungen an Flüssiggas-Behältern und -Rohrleitungen vornehmen
- Mitarbeiter, die im technischen Bereich tätig sind
Privatpersonen (ohne Gewerbeschein) sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen!
Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind zwingend erforderlich, das Seminar wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt!
Inhaltsübersicht
- Betriebssicherheitsverordnung / Technische Regel Flüssiggas - TRF
- Befähigte Personen nach TRBS 1203 und zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) / Sachverständige, DGUV Regel 110-010
- Aufstellung und Prüfung von Druckbehältern, Rohrleitungen für Flüssiggas
- Arbeitsblatt G600 / TRGI
- Anforderungen an Rohrleitungen (Nieder- und Mitteldruck)
- Arbeitsschutz bei der Prüfung
- Schäden an Druckbehältern und Rohrleitungen
- Negativbeispiele
Referenten
- Dipl. - Ing. Kerstin Richter
von der Industrie und Handelskammer öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige für Flüssiggasanlagen
zuständige IHK: IHK Berlin
- Fachdozenten der EVAG Deutschland GmbH
Rechtsgrundlage: Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
Auszug aus Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV / TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
(2) Die allgemeinen Anforderungen nach Abschnitt 2 dieser TRBS sind für zur Prüfung befähigte Personen für Flüssiggasanlagen nach Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV für Prüfungen nach § 14 BetrSichV erfüllt, wenn diese Personen
- eine abgeschlossene technische Berufsausbildung mit handwerklichem Bezug zur Prüfaufgabe haben, z. B. als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder Werkzeugmechaniker,
- eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Aufstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung von vergleichbaren Flüssiggasanlagen (z. B. mobile oder stationäre Flüssiggasanlagen in der Nahrungsmittelbranche oder Flüssiggasanlagen in der Baubranche) und deren Komponenten nachweisen, welche die zur Prüfung erforderlichen besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der zu prüfenden Flüssiggasanlagen sicherstellt,
- ausreichende Kenntnisse über die einschlägigen Vorschriften und Regeln besitzen, dazu gehören staatliche Arbeitsschutzvorschriften, das Vorschriften- und Regelwerk der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sowie spezifische Regeln der Technik,
- ihre für die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse auf aktuellem Stand halten, z. B. durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Lehrgängen für befähigte Personen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen. Die Teilnahme sollte spätestens nach fünf Jahren wiederholt werden. Der fachliche Bezug des Lehrgangs zu der tatsächlichen Prüfaufgabe ist dabei zu beachten, z. B. durch Setzen eines Schwerpunktes auf mobile oder stationäre Flüssiggasanlagen in der Nahrungsmittelbranche oder auf Flüssiggasanlagen in der Baubranche,
- über die für die Prüfung erforderlichen Einrichtungen und Unterlagen verfügen.
Quelle: Auszug aus BetrSichV / TRBS 1203
1 Tag - Mittwoch: 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
EVAG Deutschland GmbH
Liebermannstraße 202
13088 Berlin
385,00 EUR netto - einschließlich Lehrgangsunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagsverpflegung
Teilnahmebescheinigung
Termine
Um ein hohes Qualitätsniveau zu halten, schulen wir in unserem Hause max. 12 Teilnehmer pro Lehrgang. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Für Ihre verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular (PDF) und senden es uns ausgefüllt zu.