
Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Flüssiggasanlagen
Zuständige IHK: IHK zu Berlin

Unsere Leistungen
- Erstellung von Sachverständigengutachten
- Planung und Projektierung von genehmigungs- und erlaubnisbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung
- Koordination, Vorabstimmung und Vertretung in der Planung gegenüber der Genehmigungsbehörde
- Erarbeitung von Sicherheitskonzepten und Störfallanalysen
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
- Erstellung von Betriebshandbüchern und Betriebsanleitungen
- Betriebsbetreuung durch externe technische Leiter
- Externe Störfallbeauftragte nach Störfallverordnung
Störfallverordnung
Externer Störfallbeauftragter
Die Störfallverordnung besagt, dass Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen, die hinsichtlich ihrer Größe und Lage Gefahren für die Nachbarschaft aufweisen können, einen internen oder externen Störfallbeauftragten bestellen müssen.
Mit unserem externen Störfallbeauftragten erhalten Sie eine professionelle Betreuung. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist unser Personal geschult, um an Ihrer Seite als kompetenter Ansprechpartner für die Betreuung Ihrer Anlage aufzutreten.
Gerne klären wir noch offene Fragen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.