Flüssiggasanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen – je nach Größe unterliegen sie der Betriebssicherheitsverordnung oder dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Vor dem Bau und der Inbetriebnahme müssen umfangreiche Erlaubnis- bzw. Genehmigungsanträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden.
Mit unserem Team aus erfahrenen ingenieurtechnischen Mitarbeitern betreuen und unterstützen wir Sie von der Idee bis zur Erlaubniserteilung Ihrer Flüssiggasanlage. Wir erstellen die Anträge mit allen erforderlichen Zeichnungen und Texten, treten für Sie als Ansprechpartner bei den Behörden auf und setzen Forderungen gezielt und zügig um.
Planung und Genehmigung
Flüssiggasanlagen kleiner 3 Tonnen (BetrSichV)
Flüssiggasanlagen kleiner 3 Tonnen unterliegen als überwachungsbedürftige Anlagen den Anforderungen der BetrSichV.
Stehen Beschäftigte in Kontakt mit der Anlage, so greifen zusätzliche Anforderungen. Die Gefährdungsbeurteilung sowie das Explosionsschutzdokument auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung sind solche zu erfüllende Forderungen.
Unser qualifiziertes Personal erstellt die Erlaubnisanträge mit allen erforderlichen Zeichnungen und Texten und erreicht die Erlaubnis Ihrer Flüssiggasanlage schnellstmöglich.
Flüssiggasanlagen größer 3 Tonnen (BImSchG)
Flüssiggasanlagen größer 3 Tonnen unterliegen dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG).
Größere Anlagen bieten Versorgungssicherheit sowie die Möglichkeit, einen hohen Energiebedarf zuverlässig und stabil zu gewährleisten. Die Beantragung einer Genehmigung erfordert neben den umfangreichen Unterlagen zusätzlich das Vorweisen von Bedienungs- und Betriebsanweisungen; auch Angaben über die Umweltverträglichkeit nach UVPG sind hier ebenso von Belang wie ein Konzept zur Verhinderung von sicherheitsrelevanten Störungen.
Ob als Großlager oder als Bestandteil einer Produktionsanlage – unser Büro besitzt besonders auf dem Gebiet des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG umfangreiche Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrung.
Dokumentation nach BetrSichV
Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber ist laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, durch eine Beurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln. Grundbaustein ist eine Gefährdungsbeurteilung, welche laut Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb überwachungspflichtiger Anlagen zwingend gefordert ist.
Wir erstellen für Sie diese Dokumentation. In der Beurteilung werden alle Arbeitsplätze sowie damit verbundene Tätigkeiten analysiert und die daraus möglichen Gefährdungen für die Beschäftigten ermittelt.
Explosionsschutzdokument
Werden Arbeitsmittel in Bereichen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verwendet, müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 9 Abs. 4 unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hierzu hat der Arbeitgeber nach § 6 der Gefahrstoffverordnung die Gefährdung durch explosionsfähige Gemische mittels eines Explosionsschutzdokuments auszuweisen. Dazu müssen Bereiche in Ex-Zonen eingeteilt und dargestellt werden (Ex-Zonenplan).
In unserem kompletten Leistungsangebot „Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes“ werden in der schriftlichen Dokumentation die gefährdeten Bereiche ausführlich betrachtet und beschrieben sowie in einem Ex-Zonenplan maßstabsgerecht grafisch dargestellt.
Zeichnungen und Ausbreitungsrechnung
Die Behälter werden auf dem Grundstück positioniert, so dass man eine umfassende Geländeansicht mit dem zukünftigen Standort der Behälter erhält.
Wesentlicher Bestandteil des Explosionsschutzdokumentes: Die explosionsgefährdeten Bereiche werden unterteilt und als Ex-Zonen dargestellt. Für den Antrag nach BetrSichV sowie nach BImSchG unerlässlich.
Stellt die Reichweite des Schlauches zuzüglich 1 Meter Sicherheitsabstand an der Abgabeeinrichtung (z. B. Zapfsäule) dar.
Die Flüssiggasanlage wird detailliert dargestellt – mit allen Komponenten wie Behälter, Rohrleitungen, Pumpen, Kompressor und Abfülleinrichtungen.
Detaillierte Informationen für die Feuerwehr: Zugänge auf dem Gelände, Lage der Hydranten und Löschmonitore, befestigte und unbefestigte Flächen, Bereiche mit besonderen Gefahren, erhöhter explosionsfähiger Atmosphäre und elektrischer Spannung – für ein schnelles Agieren im Gefahrenfall.
Bei unterirdisch gelagerten Behältern wird der Behälter von vorn und im Schnitt abgebildet, um die geplante Position darzustellen.
Ausbreitungsrechnung nach VDI 3783 Blatt 2 und TRBS 3146 / TRGS 726.
Wünschen Sie weitere Informationen? Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.