Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) hat der Unternehmer die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten. Wir übernehmen das für Sie – als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2.
Unfälle und Erkrankungen von Mitarbeitern beeinträchtigen den sonst geregelten Arbeitsablauf. Fehlzeiten müssen von den übrigen Mitarbeitern aufgefangen werden, was zu Stresssituationen, Überlastung und Hektik führen kann. Es lehrt die Erfahrung, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein wichtiges Element der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Betriebes darstellen.
Zur Verminderung Ihres Risikos als Unternehmer und für die Gewährleistung des reibungslosen Ablaufes des Arbeitsprozesses stehen wir Ihnen von der Bestandsaufnahme bis zur Gefährdungsbeurteilung fachtechnisch zur Seite.
Unser Angebot
Bestandsaufnahme
Wir analysieren den Ist-Zustand Ihres Betriebes, ermitteln die Schwachstellen und organisieren den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz.
Gefährdungsermittlung
Für die Gefährdungsermittlung ist ein umfangreiches Fachwissen erforderlich. Unsere Sicherheitsfachkräfte führen für Sie kompetent und kostengünstig die Gefährdungsbeurteilung durch, legen die Schutzziele fest und dokumentieren die Ergebnisse, bezogen auf die Tätigkeit und den Arbeitnehmer.
Externe Sicherheitsfachkraft
Wir übernehmen als externe Sicherheitsfachkräfte die gesamte Arbeitsschutzorganisation gemäß DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Unternehmen.
Ihre Vorteile
- Verminderung des Unfallaufkommens
- Vermeidung von Berufskrankheiten
- Einsparung von Lohnnebenkosten
- Freisetzung von Ressourcen
- Impulse für neue Technologien, bezogen auf den Arbeitsschutz
Ihr Vorteil ist unser Preis
Die Preise errechnen sich nach den geforderten Einsatzzeiten des DGUV-Regelwerkes der Berufsgenossenschaften.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Betreuung Ihres Betriebes.