Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal
Mit der VO (EU) Nr. 165/2014 vom 04.02.2014 soll schrittweise die bisherige VO (EWG) Nr. 3821/85 aufgehoben und die VO (EG) Nr. 561/06 geändert werden.
Die neue EU-Verordnung gilt seit dem 2. März 2016 in vollem Umfang.
Nach der neuen Verordnung hat das Verkehrsunternehmen verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist. Ein Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße, die von Fahrern des Unternehmens bzw. von den Fahrern begangen werden, die ihm zur Verfügung stehen.
Diese Haftung kann von einem Verstoß des Verkehrsunternehmens gegen den Artikel 33, der VO EG 165/2014 und Artikel 10 Absätze 1 und 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 abhängig gemacht werden.
Also von der Wahrnehmung der Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht sowie von der Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten.
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15. März 2019
27. September 2019
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